Alle Kostenarten

Grundsteuer (laufende öffentliche Lasten)

§2 Nr. 1 BetrKV

Umlagefähig

Die laufende Grundsteuer des Grundstücks zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten.

Umlagefähigkeit: Diese Kostenart zählt zu den Betriebskosten nach § 2 BetrKV und darf bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag auf die Mieter umgelegt werden.

Verteilung: Verteilung nach Wohnfläche (m²) — der gängigste Verteilerschlüssel.

Nebenklar erstellt Ihre Nebenkostenabrechnung automatisch — Belege abfotografieren, Kosten rechtssicher nach BetrKV verteilen, prüffähige Abrechnung pro Mieter erhalten.

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Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung (RDG/StBerG). Umlagefähigkeit und Verteilerschlüssel hängen vom Mietvertrag und den gesetzlichen Vorgaben ab.