Verwaltungskosten
Nicht umlagefähig
Verwaltungskosten sind bei Wohnraum NICHT umlagefähig und werden von der Abrechnung ausgeschlossen.
Umlagefähigkeit: Diese Kosten gehören nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten und sind vom Vermieter zu tragen.
Nebenklar erstellt Ihre Nebenkostenabrechnung automatisch — Belege abfotografieren, Kosten rechtssicher nach BetrKV verteilen, prüffähige Abrechnung pro Mieter erhalten.
Kostenlos startenAllgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung (RDG/StBerG). Umlagefähigkeit und Verteilerschlüssel hängen vom Mietvertrag und den gesetzlichen Vorgaben ab.