Alle Kostenarten

Verwaltungskosten

Nicht umlagefähig

Verwaltungskosten sind bei Wohnraum NICHT umlagefähig und werden von der Abrechnung ausgeschlossen.

Umlagefähigkeit: Diese Kosten gehören nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten und sind vom Vermieter zu tragen.

Nebenklar erstellt Ihre Nebenkostenabrechnung automatisch — Belege abfotografieren, Kosten rechtssicher nach BetrKV verteilen, prüffähige Abrechnung pro Mieter erhalten.

Kostenlos starten

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung (RDG/StBerG). Umlagefähigkeit und Verteilerschlüssel hängen vom Mietvertrag und den gesetzlichen Vorgaben ab.